IdeenBox

Wie können Musikschaffende auf dem Weg von der Kreation bis zur Verbreitung ihrer Musik mit neuen Angeboten unterstützt werden?

Teilnahmebedingungen

IdeenBox

("Ideensammlung")

 

Teilnahmebedingungen für die IdeenBox

("Teilnahmebedingungen")

 

Diese Ideensammlung wird von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, mit Sitz unter Rosenheimer Str. 11, 81667 München ("das organisierende Unternehmen", „Veranstalter“ oder „Organisator“) organisiert.

Die Teilnahmebedingungen legen die Bedingungen und Regeln für die Teilnahme an der Ideensammlung fest.

Die Teilnahme an der Ideensammlung ist für jeden Teilnehmenden nur möglich, wenn Sie die vorliegenden Teilnahmebedingungen vollständig und vorbehaltlos akzeptieren. Wenn Sie mit den Teilnahmebedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie nicht an der Ideensammlung teilnehmen. 

 

1. Dauer der Ideensammlung

 

Der Zeitplan der Ideensammlung wird auf der Webseite des Programms angegeben, die 24 Stunden am Tag, auf der von Agorize veröffentlichten Website, unter folgender URL zugänglich ist: https://gema.agorize.com/ideenbox ("Website der Ideensammlung"), vorbehaltlich eventueller Wartungsarbeiten oder Funktionsstörungen.

 

2. Zustimmung der Teilnahmebedingungen 

 

Jede Person, die sich auf der Website der Ideensammlung registriert ("der Teilnehmende" oder "Sie"), muss die Regeln zur Kenntnis nehmen und ausdrücklich akzeptieren.

Indem Sie auf die Regeln zugreifen und diese akzeptieren,

  • Haben sie einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem organisierenden Unternehmen geschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung und die Teilnahme an der Ideensammlung in keiner Weise ein Unterordnungsverhältnis zwischen der Organisationsgesellschaft und dem Teilnehmenden begründet; und
  • Erklären sie sich uneingeschränkt und vorbehaltlos damit einverstanden, die vorliegenden Teilnahmebedingungen in allen ihren Teilen zu befolgen. Die Annahme erfolgt durch ein Online-Kästchen, das bei der Anmeldung zur Ideensammlung angekreuzt werden muss.

Die Nichtbeachtung dieser Regeln führt zur sofortigen Stornierung der Teilnahme.

 

3. Anmeldung und Teilnahme an der Ideensammlung

 

Um an der Ideensammlung teilnehmen zu können, muss Ihre vollständige Anmeldung vor dem auf der Website angegebenen Anmeldeschluss bei uns eingegangen sein.

 

Um an der Ideensammlung teilzunehmen, muss der Teilnehmende ein Benutzerkonto auf der Website der Ideensammlung eingerichtet haben und die erforderlichen Informationen wie Vor- und Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und vollständig angegeben haben.

Die vom Teilnehmenden im Rahmen seiner Registrierung für die Ideensammlung bereitgestellten Informationen unterliegen seiner Verantwortung und jeder Fehler, jede Abweichung, jede Unstimmigkeit, ob absichtlich oder unabsichtlich, die sich auf die vom Teilnehmenden bereitgestellten Informationen bezieht, kann zu seiner Disqualifizierung führen.

 

Die Löschung des Benutzerkontos eines Teilnehmenden auf der Website der Ideensammlung wird als Verzicht auf die Teilnahme betrachtet. In diesem Fall kann der Teilnehmende, selbst wenn er den Beweis erbringen kann, dass die Löschung nicht durch ihn verursacht wurde, weder erneut an der Ideensammlung teilnehmen noch vom Veranstalter eine Entschädigung erhalten.

 

Um an der Ideensammlung teilnehmen zu können, muss der Teilnehmende bei seiner Anmeldung und der Erstellung des Benutzerkontos die vorliegenden Regeln sowie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie, die auf der Website der Ideensammlung https://gema.agorize.com/ideenbox zugänglich sind, akzeptiert haben.

 

Die Registrierung und Teilnahme an der Ideensammlung ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung.

 

4. Teilnahmebedingungen

 

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um an der Ideensammlung teilnehmen zu können.

Wenn Sie ein Unternehmen vertreten, müssen Sie befugt sein, Ihr Unternehmen zu vertreten. Sie bestätigen, dass Sie befugt sind, ein Unternehmen oder eine Entität zu binden, in deren Namen Sie an der Ideensammlung teilnehmen, und dass dieses Unternehmen oder diese Entität diese Bedingungen akzeptiert. 

 

Diese Ideensammlung ist in den Ländern ungültig, in denen die Modalitäten durch geltende Gesetze oder Vorschriften verboten oder eingeschränkt sind.

 

5. Prinzip der Ideensammlung und Teilnahme Modalitäten

 

Die Teilnahme an der Ideensammlung muss individuell erfolgen. Teilnehmende müssen sich einzeln für die Ideensammlung anmelden.

 

Die Ideensammlung besteht darin, dass die Teilnehmenden Ideen erstellen, die in Form einer Projektleistung formalisiert werden und den Anforderungen entsprechen, die der Veranstalter in der Kurzbeschreibung der Ideensammlung festlegt. Diese Kurzbeschreibung enthält Informationen wie die verschiedenen Fristen, die Anforderungen des Veranstalters usw. ("die Kurzbeschreibung"). Die Kurzbeschreibung ist auf der Website der Ideensammlung zugänglich.

 

6. Projektleistungen

 

Während der Ideensammlung können die Teilnehmenden über die Website alle Dokumente oder Dateien (wie Texte, Präsentationen, Videos usw.) hochladen, die sich auf ihre Idee als Antwort und Lösung für die Ideensammlung des Veranstalters beziehen (die “Projektleistungen”). 

 

Um gültig zu sein, müssen die Projektleistungen (i) das in der Kurzbeschreibung gestellte Problem lösen, (ii) in einem herkömmlichen digitalen Format wie doc, docx, pdf, ppt, pptx, key, odt, mp3, mpeg, mov, mp4 vorliegen, (iii) auf Deutsch sein und generell den Bedingungen der Regeln entsprechen.

 

Wenn eine Projektleistungen nicht hochgeladen werden kann, nicht im richtigen Format vorliegt oder inkompatibel, unleserlich oder unverständlich ist, wird die Idee disqualifiziert.

 

Durch das Einreichen einer Idee erklären und garantieren die Teilnehmenden, dass:

  • Die Idee ausschließlich aus Inhalten, die von einem einzelnen Teilnehmenden oder einem Team stammen, besteht;
  • Andernfalls, wenn Inhalte von Dritten für die Erstellung der Idee verwendet wurden, wurden alle Rechte, Genehmigungen und Vereinbarungen, die für die Einreichung der Projektleistungen und die Gewährung der hierin genannten Rechte erforderlich sind, eingeholt. Eine Projektleistung eines Dritten, der diese Rechte verletzt, führt zur Disqualifizierung der Idee und der betreffenden Teilnehmenden;
  • Keine andere natürliche Person und/oder juristische Person jeglicher Form kann irgendwelche Rechte aus der Nutzung der Projektleistung geltend machen;
  • Der Inhalt der Projektleistung keine Rechte Dritter verletzt und auch keine Rechte Dritter verletzen wird, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) geistige Eigentumsrechte, das Recht auf Privatsphäre, das Wettbewerbsrecht, die Vertraulichkeit oder andere vertragliche oder nichtvertragliche Rechte. Jede Leistung, bei dem der Verdacht besteht, dass er die Rechte Dritter und/oder ein oder mehrere Gesetze verletzt, kommt für die Ideensammlung nicht in Frage.

Die Teilnehmenden tragen alle Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einreichung der Projektleistungen. Die Teilnehmenden sind allein verantwortlich für beschädigte, verlorene, verspätete, unvollständige, ungültige, falsche oder fehlgeleitete Projektleistungen.

 

7. Ablauf

 

Die Ideensammlung besteht aus mehreren Phasen:

  • Einreichungsphase: Die Teilnehmenden müssen ihre Ideen ab dem Startdatum bis zum Ende der auf der Website angegebenen Einreichungsfrist einreichen. Nach der Einreichung der Idee behält sich das Unternehmen (über den Administrator-Bereich) das Recht vor, die Ideen nach eigenem Ermessen zu moderieren, bevor sie zur nächsten Phase weitergeleitet werden.
  • Ideensammlung- und Feedback-Phase gemäß den unten genannten Modalitäten.
  • Bewertungsphase gemäß den unten genannten Modalitäten.

Das auf der Website angegebene Datum für den Abschluss der Ideensammlung beendet alle möglichen Maßnahmen zur Bearbeitung, Bewertung oder Moderation der im Rahmen der Ideensammlung entstehenden Ideen.

 

Die Projektleistungen. Wenn ein Teilnehmender eine Projektleistung nach Ablauf der Frist nicht eingereicht oder vervollständigt hat, wird dies als Verzicht auf die Teilnahme am Ideenaufruf betrachtet. Der Teilnehmende kann unter keinen Umständen erneut teilnehmen und hat auch keinen Anspruch auf eine Entschädigung durch den Veranstalter.

 

Benachrichtigung der Teilnehmenden. Die Teilnehmenden werden per E-Mail oder auf andere Weise, die im alleinigen Ermessen des Veranstalters liegt, über die Ergebnisse jeder Phase benachrichtigt. Der Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen, wann die Ergebnisse den betreffenden Teilnehmenden mitgeteilt werden.

 

A. Einreichungsphase

Alle Ideen müssen vor dem auf der Website angegebenen Einsendeschluss beim Organisator eingegangen sein. Die Ideen und Projektleistungen müssen den in Abschnitt 6 oben definierten Spezifikationen entsprechen und sollten folgende Beschreibungen enthalten

  • Eine Beschreibung der Ausgangssituation / Problembeschreibung im Langtextformat
  • Eine Beschreibung der Idee im Langtextformat.
  • Eine Beschreibung der Mehrwerte durch die Umsetzung der Idee im Langtextformat

Es liegt im Ermessen des Veranstalters, den betroffenen Teilnehmenden die Auswahl (oder Nichtauswahl) der Ideen für die nächste Stufe mitzuteilen.

 

Nachdem die Teilnehmenden ihre Ideen eingereicht haben, werden die Projektleistungen nach eigenem Ermessen des Organisators geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung behält sich der Organisator das Recht vor, unvollständige, unangemessene, sensible oder vertrauliche Ideen auszuschließen oder sie in die nächste Phase zu verschieben.

 

B. Ideensammlung- und Feedbackphase

Die Ideen, die sich in der Ideensammlung- und Feedbackphase befinden, werden auf einer speziellen Seite auf der Website der Ideensammlung zur Ansicht und Kommentierung aller Teilnehmenden vorgelegt. Die Teilnehmenden können maximal ein "Gefällt mir" pro Idee vergeben.

 

C. Bewertungsphase mit Auswahlkriterien

Nach Ende des Zeitraums der Ideensammlung, bewertet der Organisator alle Ideen nach eigenen Kriterien und gibt den Teilnehmenden Feedback. Bei Ideen, die zur Weiterverfolgung ausgewählt werden, werden die Teilnehmenden per E-Mail, oder auf andere Weise, die im alleinigen Ermessen des Veranstalters liegt, informiert.

 

8. Kommunikation

 

Der Veranstalter ist berechtigt, öffentlich oder firmenintern, über die Ideensammlung, auch zu Werbezwecken, zu informieren, ungeachtet des Formats, der Mittel und des Mediums (Website, Werbebanner, soziale Netzwerke, Newsletter, Pressemitteilungen usw.), die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt oder unbekannt sind.

 

9. Vertraulichkeit

 

Der Organisator ist nicht verpflichtet, die in den von den Teilnehmenden eingereichten Unterlagen enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Im Allgemeinen erkennen die Teilnehmenden durch die Einreichung eines Beitrags an und erklären sich damit einverstanden, dass die darin enthaltenen Informationen vom Veranstalter öffentlich zugänglich gemacht werden können.

 

Wenn Ihre Idee für die Weiterverfolgung ausgewählt wird, kann der Veranstalter von Ihnen verlangen, eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen, um Verhandlungen über die Entwicklung Ihres Projekts, wie es in Ihrer Projektleistung beschrieben ist, zu beginnen. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung wird sich auf Ihre Idee und die damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte beziehen.

 

Darüber hinaus erkennen die Teilnehmenden an, dass der Veranstalter Informationen, die den in einer der Projektleistungen enthaltenen Informationen ähnlich sind, in seinem Auftrag entwickeln oder von Dritten erhalten werden kann oder wird. Dementsprechend verbieten die vorliegenden Regeln dem Veranstalter nicht, unabhängig Produkte, Konzepte, Systeme, Dienstleistungen oder Techniken zu erwerben, unabhängig zu entwickeln oder unabhängig entwickelt zu haben, die den Produkten, Konzepten, Systemen, Dienstleistungen oder Techniken ähnlich sind oder mit ihnen konkurrieren können, die in einer Projektleistung dargestellt werden oder vorgesehen sind.

 

Die Teilnehmenden erkennen an, dass andere Teilnehmende, natürliche Personen oder Unternehmen, dem Veranstalter oder Dritten möglicherweise Inhalte zur Verfügung gestellt haben oder in Zukunft zur Verfügung stellen werden, oder dass sie Inhalte, die den in einer Projektleistung enthaltenen Informationen ähnlich oder mit diesen identisch sind, öffentlich bekannt gegeben haben oder bekannt geben werden. Dementsprechend erkennen die Teilnehmenden an und erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter das Recht hat, diese ähnlichen oder identischen Inhalte zu verwenden, und dass die Teilnehmenden keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund der Verwendung dieser Inhalte durch den Veranstalter haben.

 

10. Geistige Eigentumsrechte

 

Definitionen. Für die Zwecke dieses Abschnitts gelten folgende Definitionen:

  • Geistige Eigentumsrechte: Alle Urheberrechte oder andere Rechte an einer Marke, einem Design oder Modell, einem Patent und ganz allgemein jedes Element, das durch nationale Gesetze oder Übereinkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt werden kann ("Geistige Eigentumsrechte Rechte");
  • Vorherige Rechte: alle Rechte an geistigem Eigentum, die vor dem Startdatum der Ideensammlung im Besitz der Teilnehmenden waren ("Vorherige Rechte");
  • Kreation: Software (einschließlich Quell- und Objektcode), Datenbanken, technische Spezifikationen, Texte, Zeichnungen, Modelle, Informationen, Wissen, Methoden, Verfahren oder Produkte sowie alle daraus resultierenden Elemente und/oder Verfahren, die von einem Teilnehmenden als Teil eines im Rahmen der Ideensammlung eingereichten Leistungen entwickelt wurden und nach den geltenden nationalen Gesetzen und Übereinkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt werden ("die Kreation").

Garantie der Nichtverletzung von Rechten. Durch das Einreichen einer Idee in jeder Phase der Ideensammlung garantiert jeder Teilnehmende dem Veranstalter, dass er Mitinhaber und/oder Miteigentümer der geistigen Eigentumsrechte an allen oder einem Teil der in den Arbeiten enthaltenen Kreationen ist und dass er alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen für diese bereits existierenden oder im Besitz von Dritten befindlichen Kreationen eingeholt hat.

 

Jeder Teilnehmende garantiert, dass: (i) seine Projektleistungen unveröffentlicht sind; (ii) seine Projektleistungen nicht die Rechte Dritter verletzen; (iii) alle Elemente, aus denen sich seine Projektleistungen zusammensetzen, sowie alle in den Materialien enthaltenen Informationen genau und vollständig sind; und (iv) die Einreichung der Projektleistungen keine Handlung des unlauteren Wettbewerbs darstellt.

 

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Quelle aller bereits bestehenden Kreationen anzugeben, die in den eingereichten Arbeiten enthalten sind. Jeder Beitrag, der von mehreren Teilnehmenden erstellt wurde, stellt ein Gemeinschaftswerk dar und sollte als solches gemäß den geltenden Bestimmungen behandelt werden.

 

Haftung. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für Verstöße der Teilnehmenden gegen die oben genannten Bestimmungen. Jeder Teilnehmende stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen, Einsprüchen, Klagen oder Versuchen Dritter frei, die sich auf die in den Projektleistungen enthaltenen Kreationen (einschließlich der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte) beziehen.

 

Für die Zwecke und zur Ermöglichung der Ideensammlung gewähren Sie der GEMA eine nicht-exklusive, kostenlose Lizenz für die gesamte Welt und für die Dauer Ihrer Vertragsbeziehung mit uns, um die Inhalte und Daten, die Sie auf der Website übermitteln, zu verwenden. Insbesondere ermächtigen Sie uns, die von Ihnen bereitgestellten Inhalte anzuzeigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, zu reproduzieren, zu repräsentieren, anzupassen, zu verwenden und zu übersetzen und sie über die Website und jedes andere Kommunikationsprotokoll zu verbreiten und mit der Öffentlichkeit und der Community zu teilen.

 

11. Änderung der Teilnahmebedingungen, Aussetzung und Annullierung

 

Änderung der Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern, einschließlich der Dauer der Ideensammlung, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Der Veranstalter informiert die Teilnehmenden über Änderungen der Teilnahmebedingungen.  Sofern der Teilnehmende mit einer Änderung der Teilnahmebedingungen nicht einverstanden ist, verzichtet er auf die weitere Teilnahme an der Ideensammlung.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Teilnahmebedingungen durch eine gerichtliche Entscheidung als rechtswidrig, nichtig, nicht durchsetzbar oder nicht anwendbar angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen in Kraft.

 

Aussetzung oder Annullierung der Ideensammlung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen (i) die Ideensammlung und die Teilnahmebedingungen aus beliebigen Gründen jederzeit und ohne Haftung zu annullieren, zu beenden, zu ändern oder auszusetzen und (ii) die Teilnahme an der Ideensammlung zu beschränken oder einzuschränken. Der Veranstalter haftet nicht für die Änderung, Beendigung oder Aussetzung der Ideensammlung, und den Teilnehmenden steht keine Entschädigung oder Vergütung zu.

 

12. Beschränkung der Haftung

 

Der Veranstalter gewährleistet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Website der Ideensammlung. Er behält sich insbesondere vor, den Zugriff und die Verfügbarkeit für Wartungszwecke und Arbeiten an der Website zu unterbrechen oder einzuschränken. Derartige Einschränkungen der Verfügbarkeiten begründen keine Ansprüche eines Teilnehmenden. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit der Website besteht nicht.  


Soweit nichts anderes vereinbart oder bestimmt wurde, haftet der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmenden für Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter/Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder die sich aus der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung ergeben. Im Übrigen haftet der Veranstalter, wenn er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat, bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.

 

13. Schutz der persönlichen Daten 

 

Für die Teilnahme an der Ideensammlung gelten die dazugehörigen Datenschutzbestimmungen. Diese sind auf der Website unter https://gema.agorize.com/de/privacy veröffentlicht.

 

14. Beschwerden

 

Alle Beschwerden eines Teilnehmenden in Bezug auf die Ideensammlung müssen spätestens 30 Tage nach dem Enddatum der Ideensammlung an die E-Mail-Adresse innovation@gema.de gerichtet werden. Jede Beschwerde umfasst notwendigerweise: (i) Die vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefon); (ii) den Namen der Ideensammlung; (iii) eine klare und detaillierte Erklärung der Beschwerde.

 

15. Anwendbares Recht und Beilegung von Streitigkeiten

 

Die Teilnahmebedingungen und die Ideensammlung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, soweit es sich bei den Teilnehmenden um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.